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Gute Miene zum bösen Spiel. Es wird unserem Rechtssystem nicht anderes übrig bleiben, jetzt wo es sich wieder einmal ad absurdum geführt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat vor ein paar Wochen entschieden, dass zumindest Videoaufzeichnungen (hier ursprünglich zur Abstandsmessung) nicht mehr als gültiges Beweismittel verwendet werden dürfen (AZ: 2 BvR 941/08). Das Erstellen derartiger Aufnahmen verstoße gegen das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In dieses Recht darf nur durch Gesetz eingegriffen werden, ein solches gäbe es nicht. Das Urteil verweist in einem solchen Fall regelmäßig zurück an das zuständige Gericht. Wie bekannt wurde, haben seither bereits einige Gerichte selbst Blitzerfotos nicht mehr als Beweismittel zulassen.

Es ist schon erstaunlich, dass unser System Fingerabdrücke für neue Pässe vorschreibt, Online-Durchsuchungen vornehmen möchte und diverse andere Eingriffe in unser Leben legitimiert, aber die zumeist einzigen Beweismittel für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nunmehr für unzulässig erklärt. Nicht dass ich das Ergebnis negativ bewerten würde – das Gegenteil ist der Fall. Werden wir nun aber mehr Raser erleben? Wird der Gesetzgeber nun wie immer hektisch und unverdaut nachbessern? Werden ältere Verfahren aufgerollt? Wer bezahlt den ganzen Mist? Fragen über Fragen.

P.S: Und – wer hat’s erfunden oder wo hat’s angefangen? In Güstrow und Rostock! Und worum ging’s? Um 50 EUR und drei Punkte. Das Jutizministerium in MV hat zum Urteil/Sachverhalt keine Stellung nehmen wollen.