Machen gern Piffpaff im Wald: Paintballer. Creative Commons License photo credit: Paniko.cl

Martialisch vermummte Einzelkämpfer
toben durch den Wald und spielen mit zum Teil täuschend echten Schusswaffen Krieg: Paintball, das gegenseitige Bepfeffern mit Farbmunition in geschütztem Gelände, ist eindeutig Geschmackssache – aber ist es auch juristisch relevant?

Die Bundesregierung hat das Verbot des Kampfspiels zunächst gestoppt und an die Länder zurück verwiesen. Das Mecklenburger Amt Klützer Winkel hält dennoch an seiner Entscheidung fest, die dort geplante Shooting Range für Paintballer nicht zu genehmigen.

Begründet wird diese Haltung mit einem Verweis auf das Grundgesetz, in dem der Schutz der Menschenwürde hervorgehoben wird. Ob die allerdings Schaden nimmt, wenn sich das vom eigenen Testosteron gesteuerte Klützer Jungvolk mit Plasteflinten bekriegt, scheint ebenfalls reine Geschmackssache zu sein!