Jugendpornographie
Morgen hält der Begriff Jugendpornographie Einzug in das Strafgesetzbuch. Es geht um »tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen« in Filmen, Büchern, Musik und Webseiten. »Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen« macht sich strafbar und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

5. November 2008 um 10:39
Ich habe zuhause noch nette Bilder aus meiner Jugend. Weiterhin eine DVD von Leon der Profi und die Blechtrommel. Muss ich jetzt ins Gefängnis? Und was ist mit Amazon? Immerhin kann man dort Loltia einfach so kaufen. EINSPERREN!!
5. November 2008 um 10:51
Der “Sinn” ist mal wieder recht frei. Getreu dem Motto aus den Augen aus dem Sinn. Es scheint tatsächlich Politiker zu geben die der Meinung sind wenn wir soetwas verbieten hätte man das Problem gelöst. Toll. Wenn das so ist dann lasst uns doch jede Form der Darstellung von Mord unter Strafe stellen. Ok 90% der Sender hätten dann kein Programm mehr und die Kinos nur noch Samstag Vormittag auf. Aber dieses Opfer bin ich bereit zu bringen.
5. November 2008 um 10:59
Dein Bildungsbürgergeraffel im Bücherschrank will der Zensor sicher nicht haben. Aber Pädophile suchen sich offenbar gelegentlich per Japan-Manga und Second Life-Simulation juristische Hintertürchen. Außerdem werden im Pornobereich im Gegensatz zu früher immer jünger aussehende Protagonisten eingesetzt, um entsprechende Bedürfnisse abzudecken. Da kann man ruhig mal auf den geschäftstüchtigen Busch klopfen!
5. November 2008 um 11:35
…nun hält die amerikanische Bigotterie auch in .de endlich Einzug…
5. November 2008 um 12:23
Es dreht sich m. E. um entsprechende Simulationen, Kinderschützer interpretieren das ähnlich. Was spricht dagegen? Dafür spricht doch vieles, oder?
5. November 2008 um 12:36
Die Darstellung, auch von »virtuellem« Sex mit Minderjährigen steht in Deutschland, genauso wie die Darstellung und Verbreitung von sodomistischen Praktiken, schon seit geraumer Zeit unter Strafe.
»Als >wirklichkeitsnahes Geschehen< gelten nach dem Gesetz solche Darstellungen, die bei einem normalen Betrachter eine tatsächliche, reale Handlung vermuten lassen.«
Unter der Argumetation, die in dem Link angeführt wird, sieht es eher nach einer Liberalisierung aus, denn nun kommt es auf dem Abstraktionsgrad an, heisst, wenn ich ein Alien mit vielen Tentakeln eine 17-jährige befriedigen lasse, kann man mitnichten von einer realen Abbildung reden. Ebenso verhält es sich mit virtuellen Darstellungen, da, auch wenn es interessant wäre, die grafische Qualität von z. B. Second Life gar nicht ausreicht um das Abbilden von realen Handlungen zu vermuten. Der Film passiert auch da im Kopf. Es bleibt die mal wieder völlige Sinnfreiheit eines neuen Gesetzes. Was bitte spricht denn dafür?
5. November 2008 um 14:24
Was dafür spricht, ist, dass es offensichtlich vorher nicht deutlich genug definiert war. Selbst als symbolischen Akt fände ich das Unterfangen positiv. Es muss deutlich sein, dass Pornografie unter Beteiligung realer oder tricktechnisch dargestellter Minderjähriger zu juristischen Konsequenzen führen kann. Das sollte als Grund ausreichen.
6. November 2008 um 11:45
Nicht eindeutig definiert? Ich denke doch das die bisherige Rechtslage mehr als eindeutig ist. Wir haben die gesetze und die Möglichkeiten sie umzusetzen. Was ich hingegen sehe ist die mangelnde Bereitschaft das zu tun. Stichwort Medienkompetenz. Da wird dem Racker ein Computer ins Zimmer gestellt. Hauptsache er ist ruhig. Was er damit anstellt ist zweitrangig.
6. November 2008 um 11:48
Nicht eindeutig definiert ist das Gesetz. Angeblich ist an meinen Jugenderinnerungen keiner interessiert. Nur steht das so nicht im Gesetzestext. Hier wird pauschal jeder und alles abgestempelt. Anzeigen müßte man jetzt loslassen. Jeden und alles was darauf zutrifft. 80 Millionen Selbstanzeige. Vielleicht zeigt das ja Wirkung.
6. November 2008 um 15:28
Ja, die Möglichkeit der Defamierung ist durchaus gegeben.
7. November 2008 um 09:10
Zitat: »…Wir haben die Gesetze und die Möglichkeiten, sie umzusetzen. Was ich hingegen sehe, ist die mangelnde Bereitschaft, das zu tun. Stichwort Medienkompetenz. Da wird dem Racker ein Computer ins Zimmer gestellt. Hauptsache er ist ruhig. Was er damit anstellt, ist zweitrangig…«
Ja, da gehe ich voll mit. Aber ist denn ein symbolischer Akt nicht besser, als gar nichts? Und wenn im Zweifelsfall nur ein pädophiler Trickfilm weniger im Netz steht, reicht das dann nicht zur Legitimation der Angelegenheit?
Von mir aus können die Dummen Deutschlands sich Hakenkreuze oder rote Sterne übers Bett hängen, frauenverachtenden Hiphop hören, die RAF oder Sarah Connor verehren. Aber bei Kindern hört der Spaß einfach auf, denn die können sich nicht wehren. Ich weiss, dass diese unstrittige und banale Erkenntnis hier alle teilen, nur muss es eben auch mal gesagt werden: Wer sowas guckt, kriegt Ärger oder zumindest eine Therapie.
7. November 2008 um 10:09
Zitat: »…Sarah Connor verehren…« Eh jetzt hörts auf! Ne mal im ernst. Auf diesen symbolischen Akt der den Steuerzahler sicherlich die eine oder andere Million kostet kann ich verzichten. Davon wird sich nicht EIN Triebtäter abhalten lassen. Lieber hätte ich es gesehen wenn ein paar Psychologen in die Schulen gegangen währen und den Kindern erklärt hätten das sich hinter der Chatfreundin Lisa14w in wirklichkeit Norbert 45 aus H. verbirgt.
7. November 2008 um 10:44
Das hätte ich dann auch noch gut gefunden!
13. November 2008 um 15:36
Herr Bäuerle, hier gehts NICHT um Kinder, sondern AUSSCHLIEßLICH um Jugendliche, und die dürfen selbst laut dem dt. Strafrecht ab 14 sexuell aktiv sein. Dieses § schränkt ihre sexuelle Selbstbestimmung aber massiv ein, außerdem kriminalisiert es andere Jugendliche und Erwachsene, die einvernehmlichen Sex mit Jugendlichen haben. Sexualität mit Jugendlichen, obwohl legal, wird jetzt, nur da sie gefilmt wird, zur monströsen Sexualstraftat aufgeblasen. 33 Jahre lang, seit 1975, waren pornographische Aufnahmen mit Jugendlichen legal. Da kann sich ja jeder vorstellen, wie verbreitet die sind. Dazu kommt durch das § noch eine wesentlich strengere Auslegung des Pornographiebegriffs als zuvor.
( Nachlesbar in der simultan ratifizierten Cyber Crime Convention )
Außerdem, weshalb sollen wir “normale” Bürger eigentlich auf einmal die Welt durch die Augen eines Pädophilen sehen ? Wenn ein Pädophiler sich an der Werbung für Fruchtzwerge oder Zwiebäcke ergötzt, dann kann dies kein Grund sein diese Werbung zu verbieten. Ich sehe in dieser Werbung, wie 99,9999999999% der Bürger auch, nur Werbung für Fruchtzwerge oder Zwiebäcke, während der Pädophilie nur auf die kindlichen Darsteller achtet.
Würden wir diese verzerrten Maßstäbe auf andere § übertragen, müßte man selbst Werbung für Kinderartikel komplett verbieten.
13. November 2008 um 15:43
@Sebastian:
“Die Darstellung, auch von »virtuellem« Sex mit Minderjährigen steht in Deutschland, genauso wie die Darstellung und Verbreitung von sodomistischen Praktiken, schon seit geraumer Zeit unter Strafe.”
Nur im “deutschen” Internet, aber bis letzte Woche nicht auf Video, DVD, Film, usw. Hier muß man zwischen Strafrecht und Jugendmedienschutz § unterscheiden. ( Sowie das Telemedien § )
Dies betrifft aber nur Radiosendungen, TV und eben das Internet, sofern es eine deutsche Domain ist.
Alles andere fällt unter das Strafrecht:
Im bis letzte Woche gültigen §184er war lediglich Pornographie mit Kindern, d.h. unter 14-jährigen illegal. ( jetzt 18 )
Sex mit Tieren ist in D legal, solange nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. ( Wurde 1969 noch unter Kiesinger geändert ).
Aufnahmen, Darstellung usw. sind legal, Verbreitung NICHT.
( siehe § 184er, merkwürdigerweise wurde dies NICHT verschärft )
Ergibt keinen rechten Sinn, war aber die Folge eines Kompromisses in der sozial-liberalen Koaliton 73-75. Die FDP wollte Tierpornographie damals völlig freigeben, die SPD nicht, so ist dieser – damals sonst nur in ÖST übliche – merkwürdige Kompromiss entstanden.
14. November 2008 um 23:57
Ekkard schrieb: “Außerdem werden im Pornobereich im Gegensatz zu früher immer jünger aussehende Protagonisten eingesetzt, um entsprechende Bedürfnisse abzudecken.”
Was sollen denn daß für “entsprechende Bedürfnisse” sein, wenn jemand auf 15, 16 oder gar 17-jährige steht ?
Davon abgesehen stimmt es nicht, daß es im Pornobereich immer jünger aussehene Darstellerinnen gibt. Bis Ende 1999 wurde ja in den NL noch mit 16+17 jährigen produziert, bis zum 1.1.03 war die Produktion mit ab 15-jährigen in DK noch legal ( nach 1987 wurde aber nur noch sehr wenig im Altersbereich 15-17 produziert, fast ausschließlich private Filme, die kommerziell vertrieben worden sind ).
Mich wundert etwas diese moralische Entrüstung in D, besonders da sich ja fast niemand in den letzten 35 Jahren über die niedrige 14er Schutzaltersgrenze für Pornographie in D aufgeregt hat. Jetzt sind auf einmal fast alle immer dafür gewesen. Kommt mir etwas komisch vor.
15. November 2008 um 10:45
Es ist doch immer das gleiche. Ein Vorfall, dann das Medienecho und zum Schluss ein Politiker der sich profilieren will.
15. November 2008 um 17:18
Ja, Marco, daß ist die übliche Masche. Nur diesmal ist es noch extremer, es gab überhaupt keinen “Vorfall”. Ledliglich im Bereich der homosexuellen Pornograpie mit Jugendlichen gab es in DK und den NL 3,4 Vorfälle. Die sind aber alle vor Gericht und geahndet worden, denn extra § braucht man dafür nicht, wenn Jugendliche/Erwachsene unter Drogen stehen und nicht geschäftsfähig sind einen Vertrag zu unterzeichnen, bzw.
bzw. wenn gegen deren Einwilligung privates Material kommerziell veröffentlicht wird. Für diese Vorfälle hätte auch dasl alte Strafrecht vollkommen ausgereicht. Ein Staatssekretär aus dem JM begründete zwar dieses § damit, daß vermehrt Nacktbilder von Jugendlichen OHNE deren Einwilligung vertrieben worden wären. Nur konnte dies schon immver strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem halte ich es für ein Ablenkungsmanöver, denn die Vorgaben stammen aus Washington/Brüssel. Jetzt tut man in D so, wieviel man für den Kinderschutz tut, dabei gehts hier a.) um Jugendliche, die ganz anders als Kinder über ihre Sexualität Entscheidungen treffen können b.) Opfer sexuellen Mißbrauchs müssen in D im Schnitt 1 Jahr auf eine Therapie warten. Nicht wenige bringen sich während dieser Wartezeit um, weil die normalen Kriseninterventionsnotdienste nur über rudimentäres Wissen zum Thema sex.Mißbrauch verfügen. DA könnte der Gesetzgeber mal die Mittel aufstocken, stattdessen wird der Polizei- und Justizapparat jetzt ab nächster Woche mit diesem Wahnsinn lahmgelegt. Es hatte schon seine Gründe, daß die Pädophilen in den NL, die erschreckend gut organisiert sind, dieses Gesetzesreform der EU begrüßt haben. Ja, warum wohl ?
Während man bei uns aber noch “Ausnahmetatbestände” geschaffen hat, wird in D das § buchstabengetreu umgesetzt.
23. November 2008 um 23:50
@ Caroline Danke für die wirklich Profunden Kommentare. Ich denke es ist wichtig auch in der Diskussion klar zu stellen, jede form von Kindesmissbrauch ist verachtenswert. Hier geht es aber nicht um Kindesmissbrauch sondern nur um einen weiteren Baustein in einer Geisteshaltung die sich in .de breit macht, die erschreckend ist. Und enorm gefährlich. Kinder und Jugendliche sind im Bezug auf Pornografie schon lange nicht mehr das eigentliche Thema sondern das Totschlag Argument mit dem jede vorm von Gesetzgebung gerechtfertigt werden kann.
Zum Thema Sodomie und virtueller Darstellung, in Second Life bzw in der deutschen Community herrscht themen bedingt schon seid langem die angst vor das in deutschland, viele Formen des auslebens auch nicht Sexueller Fantasien in kürze nicht mehr legal sein werden.
24. November 2008 um 13:40
@ Sebastian : “Zum Thema Sodomie und virtueller Darstellung, in Second Life bzw in der deutschen Community herrscht themen bedingt schon seid langem die angst vor das in deutschland, viele Formen des auslebens auch nicht Sexueller Fantasien in kürze nicht mehr legal sein werden.”
Was heißt in Kürze ? Das Gesetz ist seit 2 Wochen in Kraft. Ganz absurd, virtuelle Darstellungen von Sex mit Jugendlichen sind, sofern sie für andere als dem Produzenten einsehbar ist, schon strafbar. Realer Sex nicht.
Sodomie ist in D legal, auch der Besitz und die Anfertigung von Tierpornographie ist legal, sofern a.) nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird b.) dieses Material nicht vertrieben wird c.) Kauf ist legal, sofern das Material in einem Land gekauft wird, in dem dieses Material legal produziert oder verkauft wird ( z.B. NOCH die NL, DK, IT, FRA, BEL ).
24. November 2008 um 14:00
Übrigens wurde das VERBOT von Filmaufnahmen LEGALER sexueller Handlungen Jugendlicher unter dieser Überschrift im Europarat und im EU Parlament eingebracht:
” Gesetz zur Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Kinderpornographie ”
Das Gesetz selbst umfasst nur ein paar Seiten, der dargestellte Gesetzesentwurf umfasst – mit der dazugehörigen Cyber Crime Convention – rund 150 Seiten, der wissenschaftliche Anhang beläuft sich auf rund 2000 Seiten. Kaum jemand wird dies gelesen haben (können).
Ich habe dafür ein Vierteljahr gebraucht, die wenigen wichtigen Punkte sind in einer Kolonne von Geschwafel versteckt. z.B. wird durch die CCC schon der BKA Trojaner vorbereitet, weitere Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen werden erleichtert usw.usw.
Schade, daß Herr Mielke dies nicht mehr erleben darf.
Und so wird auch argumentiert. Diese Politik wird aus reiner Menschenliebe gemacht, Bürger und besonders Kinder werden dadurch angeblich geschützt. ( “Aber ich liebe doch alle Menschen, ich setze mich doch für sie ein ! ” )
“EU stellt den Kampf gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch obenan” ( Pressemitteilung der EU zu diesem § )
Da jeder vernünftige Mensch gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch ist, stimmt man zu. Tatsächlich ermöglicht dieses § aber sogar bis zu 3 Jahre Haft – in Worten DREI – für den Besitz alter Lesemappen ( denn noch bis Anfang der 90er waren 16,17 jährige Nacktmodelle in Zeitschriften Usus ). Wieso ? Duch eine Orwellsche Umdefinition :
Nackt = Pornographie, bis 18 = Kinder
So wird eine alte Ausgabe des PLAYBOYS dann zur “Kinderpornographie”.
24. November 2008 um 15:23
@ Caroline darstellung im öffentlichen Raum wird ja gerne auch in anderem zusammenhang, als vertrieb bewertet. Nehmen wir SL da tummeln sich viele nicht Menschliche Avatare die auch je nach vorliebe mitunter Virtuellen verkehr mit Elfen Orks und und und haben. Mitunter aber auch mit menschlichen Avataren … und nun haben wir ein Problem, denn schon wird im Öffentlichen Raum ( geschlossene Gesellschaft gibts für die meisten Richter im Netz ja nicht ) fröhlich Sodomistisches Material vertrieben.
25. November 2008 um 11:42
“darstellung im öffentlichen Raum wird ja gerne auch in anderem zusammenhang, als vertrieb bewertet”
Im Internet ist “öffentliche Darstellung” automatisch Vertrieb, anders als bei Druckerzeugnissen oder Videocassetten.
Auch geschlossene Benutzergruppen werden juristisch als “Vertriebsmöglichkeit” eingestuft. ( Bei illegaler Pornographie, bei legaler Pornographie ist dies legal, solange ein vom BGH anerkanntes Altersverifikationssystem verwendet wird )
Mir ist bisher nicht bekannt, daß es Strafanzeigen wegen tierähnlicher Charakteren in 2nd Life gibt, die miteinander kopulieren. Allerdings werden die Betroffenen damit ja auch kaum in die Öffentlichkeit gehen, aber mein Vater, RA in D, hat davon auch noch nichts gehört.
Es gibt aber zahlreiche Strafanzeigen wegen KP, wobei tatsächliche KP die absolute Ausnahme ist, sondern es meistens virtuelle KP war, die ja schon vor der Reform strafbar war. Mit dem neuen § wird sich die Anzahl der Strafverfahren in diesem Bereich wohl verhundertfachen.
( Bei 2nd Life, insgesamt rechnen wir mit einer Vertausendfachung )
11. Dezember 2008 um 20:41
http://www.welt.de/webwelt/article2864469/Scorpions-loeschen-Nackt-Cover-von-Website.html?page=1#article_readcomments
Die Welle rollt schon. Wann werden die Scorpions angeklagt oder vor ein Gericht gestellt ? Schaut lieber noch einmal eure Schallplattensammlung durch, bevor die Polizei dies bei euch tut.
12. Dezember 2008 um 10:26
Viel interessanter ist doch dieses Zitat: “Am heutigen Dienstagabend gab die britische Internet Watch Foundation (IWF) bekannt, dass sie ihre Entscheidung von letzter Woche rückgängig macht und die Wikipedia von ihrer Filter-Liste entfernt.” Das bedeutet doch das es sehr wohl eine bereits existierende Zensur gibt. Die Frage bleibt was noch alles “unbemerkt” zensiert wird?
12. Dezember 2008 um 15:43
Wer z.B. auf der Seite des BKA surft, dessen IP wird auch gespeichert und vermutlich auch abgeglichen. Finde ich witzig, einerseits wollen sich unbescholtene Bürger dort informieren, was KP im strafrechtlichen Sinne überhaupt ist : ” Das BKA informiert: Was ist KP ?”
Andererseits machen die sich gleich auch wieder verdächtig, aber ist nicht jeder verdächtig, der sich für dieses Thema interessiert ?
Ist nicht jeder Sexshop automatisch ein Tatort ? Sind Super8 Liebhaber nicht auch meistens “Kinderliebhaber”, sprich Pädokriminelle ?
Ist nicht jeder Surfer schon auf einer obskuren Seite gewesen, vielleicht ohne es zu wissen ?
Tja, jetzt hat sich eine 2 Euro Schallplatte, für die sich vorher fast niemand mehr interessierte, über Nacht im Wert verfünfundsiebzigfacht.
22. Dezember 2008 um 19:37
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~ED20F7D09587C4BEC95B739FAED901765~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Manipulierte Simpsons Cartoons als KP eingestuft
23. Dezember 2008 um 10:04
Hallo Caroline. Sie kennen doch bestimmt das Sprichwort: “Der Ochs in seinem Lauf…”. Ein schönes Fest und ein paar besinnliche Tage.