KSK bis DZE

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Vor kurzem flatterte eine nette Aufforderung einer achsosozialen Einrichtung, der sogenannten Künstlersozialkasse (KSK) ins Haus.
Für alle, die es nicht wissen: Das ist nach meinem Kenntnisstand wohl in etwa eine Krankenkasse, bei der man sich »freiwillig« halbgesetzlich versichern kann… oder gar muss. Früher hat sich diese Institution um die notleidenden Künstler mit wehendem Schal gekümmert, die sich neben dem täglichen Cappucino im Kaffee um die Ecke keine vernünftige Krankenversicherung leisten konnten. Man konnte sich für die Hälfte versichern, die andere Hälfte trug dann die Kasse. Im Gegenzug musste man einen bestimmten Prozentsatz seiner Einnahmen an die Jungs und Mädels abführen. Toll.
Nun hat man sich aber gedacht – uns kennt so richtig keiner, es weiß auch so richtig niemand, dass man uns kennen muss, daher werden wir erstens unser Portfolio erweitern und nahezu jeden, der einen Geistesblitz zu erzeugen in der Lage ist, unter anderem auch einen »Webdesigner«, in den Adelsstand eines Künstlers erheben und zweitens in allen noch so kleinen Firmen aktiv Wahlkampf betreiben.
Was viele Unternehmer nicht wissen: Sie müssen jede auch nur ansatzweise nach Kreativität duftende Leistung natürlich bezahlen, aber eben auch fünf Prozent der Auftragssumme zusätzlich an die KSK abführen. Das kann zu erheblichem Unfrieden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen.
Ich als selbständiger Unternehmer, der sich ohnehin schon um alles selbst kümmern muss, sogar fast zwangsweise einen Steuerberater beauftragen muss, um den Ansprüchen an eine normgerechte Buchführung gerecht zu werden, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, seine Krankenkasse komplett selbst bezahlen, seine Rente selbst finanzieren muss, der soll nun auch noch für ein paar illlustre Zeitgenossen mit »Firmensitz« in einem abgetakelten Katen in der Nähe von Pölchow Ausbau aufkommen, die dem schnöden Mammon abschwören und statt dessen »richtige«, wenn auch brotlose Kunst betreiben, die sich teilweise sogar über so einen Unwürdigen wie mich erheben.
Wenn ich nun in diesen Verein eintrete, ist es wie mit der GEZ. Man kommt, nicht einmal berechtigterweise lebend aus den Fängen dieser Anstalt heraus – eben KSK bis DZE (die Gedienten unter den Lesern wissen, was ich meine).
Gott sei Dank erfülle ich die Voraussetzungen dazu nicht, jedenfalls nicht bis zur nächsten Gesetzesänderung.

20. Oktober 2008 um 13:46
KZH bis DZE, da wird der geschätzte Reservistenkrug in der alten Schrankwand noch heute ganz feucht vor Glückseligkeit. Die KSK ist ein Begriff, jedoch: Die Herrschaften haben ihr World Headquarter in Pölchow-Ausbau? Interessant, die hätte ich eher in einem Berliner Büroturm vermutet. Ach, Herr Flashnhals: Geben Sie acht und ziehen Sie sich lieber nicht den Zorn des Khan bzw. der KSK zu…
20. Oktober 2008 um 13:48
@ daher werden wir erstens unser Portfolio erweitern und… unter anderem auch einen »Webdesigner«, in den Adelsstand eines Künstlers erheben. Herr flashNHALS, da müssen Sie sich bei Ihren Kollegen – bzw. einer Kollegin bedanken. Auf diese blendende Idee kam die KSK erst durch ein entsprechendes, höchstrichterliches Urteil. Wohnt die Dame etwa in Pölchow-Ausbau? Watt´n Wahnsinn, alle sind Künstler.
20. Oktober 2008 um 13:53
@ Ekkard: Ich habe einen “Maulwurf” dort sitzen, der mich eigenhändig für den Verein werben wollte. Ich war auch schon fast überzeugt, bis ich die Nachteile erfuhr… Und da ich nicht muss, werde ich auch nicht.
20. Oktober 2008 um 13:55
@ Martin R.: Welch seichter Geist auf darauf hereingefallen ist und dann auch noch gerichtlich durchgesetzt hat, dass er darf… Wenn das mal nicht gesteuert wurde, um eine neue Einnahmequelle zu erschließen (eine neue Verschwörung ? )
20. Oktober 2008 um 14:25
Mir ist bekannt, dass man sich mit derartigen Behörden natürlich, wie mit dem Finanzamt auch gutstellen muss, dennoch finde ich die Regelungen extrem benachteiligend und sozial ungerecht. Hier hat sich der Staat nur wieder eine weitere dubiose Einnahmequelle geschaffen, damit nicht alles, was man so weiterreichen darf, nach Steuern riecht. Ich möchte auch nicht irgendwelche selbsternannten Künstler mit meinen Nachtschichten, den Kopfschmerzen und der fehlenden Zeit für meine Familie unterstützen, die es nicht für nötig erachten, wirtschaftlich zu denken.
20. Oktober 2008 um 15:30
Sehr interessanter, letzter Punkt, Herr Hals! Wo sie gerade so »am Halsen« sind: Von »asozial, entlaufen, mindermittelt« sollte man trotzdem nicht schreiben. Davon sprechen dagegen – in der Mokkamilcheisbar nach neun – immer gern, aber das Internet und die Rechtsabteilung der KSK vergessen bekanntlich nicht, gell?
20. Oktober 2008 um 15:34
Sehr richtig, Herr B. Möchte mich in aller Form entschuldigen und das böse “a” entfernen
Gesagt, getan.
20. Oktober 2008 um 17:50
Für den geneigten Leser, der den Äußerungen von Herrn flashNHALS nicht ganz folgen konnte, hier noch eine sachliche Darstellung, dessen, was die KSK ist:
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Engagement eines Künstlers einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis ähnelt. Dies ist in einem Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt worden.
Da nach deutschem Recht ein Arbeitnehmer nur 50% seiner Sozialbeiträge selbst zu zahlen hat, müssen die fehlenden 50% vom Arbeitgeber eingetrieben werden. Hier greift nun das Solidarprinzip: nicht der konkrete Auftraggeber des konkreten und in der KSK versicherten Künstlers bezahlt die fehlenden 50% sondern – es wird bei allen Unternehmen eingetrieben, die regelmäßig künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen und zwar unabhängig davon, ob die Künstler, deren Leistung in Anspruch genommen wurden bei der KSK versichert sind.
Das führt dazu, dass nichts ahnenden Unternehmen am Ende des Jahres plötzlich ein Brief in Haus flattert, sie mögen doch mal bitte eine KSK-Abrechnung vornehmen. Der derzeitige KSK-Satz beträgt 5% vom Auftragswert. Das ist nicht nur der Wert der eigentlichen “künstlerischen” Leistung sondern auch aller mit der Erbringung dieser Leistung in Verbindung stehenden Nebenleistungen, wie Anfahrtkosten, Druckkosten usw.
Das ganze wird noch interessanter dadurch, dass es funktioniert wie die Mehrwertsteuer aber ohne Vorsteuerabzug:
Ein Webdesigner beauftragt einen Fotografen. Der Webdesigner muss 5% des Fotografenhonorars inkl. aller Nebenkosten an die KSK bezahlen. Der Auftraggeber des Webdesigners muss am Ende auf die Gesamtleistung 5% KSK-Beitrag bezahlen, also Webdesign inkl. Fotografie. Die KSK profitiert also 2x von einer erbrachten Leistung.
Das Gesetz gibt es so schon wohl an die 20 Jahre. Es reicht, bei der KSK eine Schätzung seines Verdienstes als Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe abzugeben. Man muss am Ende wohl auch eine Abrechnung einreichen, aber rückwirkend wird der Beitrag wohl nicht erhöht (Vorsicht: hier gebe ich leider nur Halbwissen zum Besten!).
Was passiert ist klar, Künstler sind auch nur Menschen, das System leidet unter Geldnot. Was man zunächst macht ist: Es wird immer schwieriger Mitglied in der KSK zu werden, anderseits werden immer mehr Leistungen als “künstlerisch” deklariert und damit Bemmessungsgrundlage für den “Arbeitgeberbeitrag”.
Als das nichts mehr nützte, hat man Mitte des letzten Jahres ein Gesetz verabschiedet, wonach die Bundesversicherungsanstalt (glaube ich, jedenfalls eine der großen Versicherungsträger) beauftragt werden kann, das Geld für die KSK einzutreiben. Um auch das zu klären – sie sitzen nicht in Pölchow sondern in Bremerhaven und sind dort wohl personell auch nicht so üppig aufgestellt. Nun haben sie also Hilfe von professionellen Buchprüfern. Die recherchieren z.B. im Internet welche Kundenunternehmen denn Leistungen von Künstlern in Anspruch genommen haben. Diese bekommen Briefe, mit der Bitte, sich entsprechend zu offenbaren – rückwirkend für 5 Jahre!
Der geneigte Leser kann sich bei http://www.kskontra.de noch detaillierter informieren.
20. Oktober 2008 um 18:51
Vielen Dank für die Ausführungen Herr Wüstemann. Ich gebe zu, dass ich ob des heißen Themas hier und da ein wenig die Sachlichkeit habe vermissen lassen. Mein Anliegen war es jedoch, einmal die Diskussion über die durchaus gesetzlich legitimierten Praktiken der KSK aufmerksam zu machen. Viele Unternehmen kennen diese weitere Abgabenform nämlich noch nicht.
Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass dem Arbeitgeber seine Sozialbeiträge natürlich inklusive des Arbeitgeberanteils im Falle des Falles auch zugute kommen (können).
Der nun als Künstler deklarierte Webdesigner als Nichtmitglied hat, soweit ich weiß, überhaupt nichts von dieser Abgabe. Wird er “arbeitslos”, interessiert es die Herren nicht im Ansatz. Er füttert nur die wenigen durch, die man in die KSK lässt. Oder übersehe ich da etwas?
Ich würde mir hier zumindest etwas mehr Gerechtigkeit wünschen. Mitglieder der KSK sollten auch darüber abgerechnet werden, denn sie genießen schließlich die Vorteile der günstigen Krankenversicherung.
Alle anderen sollten nicht unter die Abgabepflicht fallen, es sei denn, sie hätten in irgendeiner Weise zumindest die Möglichkeit zu profitieren.
20. Oktober 2008 um 20:21
Ich habe bewusst keine Meinung geäußert, weil ich fürchtete, es würde ähnlich ausfallen, wie bei dir ;=)
20. Oktober 2008 um 23:15
Als ehemaliger KSK Nutznießer kann ich nur sagen: Stimmt!
Selbsternannter Künstler der es nicht für nötig erachtet, wirtschaftlich zu denken.
21. Oktober 2008 um 07:16
Späte Einsicht oder Galgenhumor?
21. Oktober 2008 um 09:53
Das KSK-System ist absurd, soviel ist klar. Dennoch würde ich die Künstler nicht pauschal verteufeln. Dann könntest Du das auch mit Arbeitnehmern tun. Ich glaube, dass der Kern des Problems in der Regelung liegt, dass Arbeitnehmer nur 50% der Beiträge bezahlen. Diese geht wohl auf Bismarck zurück. Ich denke, heute ist sie nicht mehr zeitgemäß und vor allem ungerecht, weil sie die Gesellschaft beitragsmäßig in zwei Gruppen teilt. 1871 war es vielleicht noch so, dass “Untermehmer sein = Reich sein” stimmte – heute ist das Bild sicher vielschichtiger.
Meiner Meinung nach wäre es gerechter, wenn alle (auch die, die jetzt nicht müssen) 100%, dann natürlich auf geringerer Bemessungsbasis, bezahlen würden. Das schließt Unternehmen selbstverständlich mit ein. Dann müsste es so ein idiotisches Konstrukt wie die KSK nicht geben, dann gäbe es auch keine Scheinselbständigkeit usw. Man könnte den Status zwischen angestellt uns selbstständig sein ohne Probleme jederzeit wechseln. Im Ergebnis gäbe es mehr Flexibilität und Gerechtigkeit – und ich würde behaupten auch mehr Angestellte.
21. Oktober 2008 um 10:03
Genau das finde ich auch. Denn eigentlich müsste, wenn man der Begründung der Notwenigkeit der KSK konsequent folgt, jeder, den man mit irgendeiner Aufgabe betraut, ob kreativ oder nicht, einem Arbeitnehmer gleichgestellt werden. Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzbeamter
Irgendwie müssen die doch alle kreativ werden, oder?
Was die Verteufelung der Künstler angeht, so dient die Überspitzung der Sache auch nur der Anschaulichkeit. Soviel ist klar: ich sehe gern Kunst, die ich dann auch gern bezahlen möchte, aber eben nicht zweimal.
21. Oktober 2008 um 11:16
“so dient die Überspitzung der Sache auch nur der Anschaulichkeit” – schon klar.
Im Übrigen denken die KSK-Mitglieder durchaus wirtschaftlich – schon indem sie dort eintreten.
Als recht multiple Persönlichkeit hatte ich nicht nur Nutzen von der KSK sondern musste auch zahlen (als Verleger). Per Saldo aber ein deutliches Plus. Bei der VG Wort sieht es leider nicht so gut aus. Was ich bekam (Schriftsteller) ist lächerlich im Vergleich zu dem was ich zahlte (Copy-Shop).
Und noch etwas zu ganz oben: Ich bin gerade ohne Probleme aus der KSK ausgetreten, die übrigens keine Krankenkasse ist, sondern nur zwischengeschaltet um die 50% und 5% einzusammeln bzw. auszuschütten. Beim KSK-Eintritt bleibt man weiterhin in seiner Krankenkasse.
21. Oktober 2008 um 11:45
Lieber Herr Blauhut, da beißt sich wohl die Katze in den Schwanz. Wirtschaftlich denken, indem ich dort eintrete? Sie wissen, denke ich genau, was ich damit meine. Und ich spreche dabei aus Erfahrung.
Es nervt einfach die Einstellung einiger “Künstler”, die permanent auf die Barrikaden gehen, weil Ihre Fördergelder gestrichen wurden, anstatt zu schauen, wie sie ihr Angebot attraktiver gestalten und auch vermarkten können oder ob es dafür überhaupt einen Markt gibt. Dann können sie nämlich auch Einnahmen erzielen, von denen sie leben können, ohne dabei die Leistungen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen zu müssen.
Insgesamt kann ich Ihre Haltung verstehen, da sie ja einmal Nutznießer dieser Veranstaltung waren und deshalb nicht darüber schimpfen dürfen
Wären Sie allerdings nur Verleger gewesen und hätten auch Kontakt mit solchen Künstlern gehabt, wie ich sie meine, sähen Sie die Sache vielleicht doch etwas anders.
Die Anmerkung zum Krankenkassenstatus ist richtig. Natürlich wird der eigene Krankenkassenbeitrag gestützt.
21. Oktober 2008 um 12:13
Wenn ein Künstler sich freiwillig krankenversichert, geht die Kasse davon aus, dass er mindestens 20.000 Euro pro Jahr verdient. (Kenne die aktuellen Zahlen nicht genau.) Das bedeutet, dass die billigste Krankenversicherung ca. 280 Euro pro Monat kostet. Bei der KSK ist das angenommene Mindesteinkommen wesentlich geringer, sodass der Eingangssatz hier bei ca. 30 Euro pro Monat liegt und das nenne ich dann wirtschaftlich gedacht.
Wenn Kultur wirtschaftlich und marktangepasst sein soll, bitte ich in HRO 90-100 % dieser Einrichtungen zu schließen.
21. Oktober 2008 um 12:20
@ Wenn Kultur wirtschaftlich und marktangepasst sein soll, bitte ich in HRO 90-100 % dieser Einrichtungen zu schließen.
oh, wenn das man nicht die nächste flashmob demo provoziert…
21. Oktober 2008 um 13:08
Schon klar, genau diese Debatte meine ich. Kunst und Wirtschaftlichkeit gehören nicht zusammen
Es gibt eine Menge Kunstprojekte, die es verstehen, auf sich aufmerksam zu machen und Besucher anzulocken. Wieder andere werden von Idealen getrieben und finden auch sicher Menschen, die an die Sache glauben und sie finanzieren. Das ist auch der richtige Ansatz, denn sonst dient die Kunst einzig der Selbstverwirklichung, die jeder bitte schön selbst finanzieren möchte.
@: “bitte ich in HRO 90-100 % dieser Einrichtungen zu schließen.” Die Theaterdebatte hatten wir hier schon
22. Oktober 2008 um 21:23
@Holger Blauhut:
“Wenn ein Künstler sich freiwillig krankenversichert, geht die Kasse davon aus, dass er mindestens 20.000 Euro pro Jahr verdient. (Kenne die aktuellen Zahlen nicht genau.) Das bedeutet, dass die billigste Krankenversicherung ca. 280 Euro pro Monat kostet.”
Das trifft leider für jeden zu, der sich selbständig macht. Der Mindestbeitrag einer Krankenkasse geht wohl von einem Einkommen von 1.800,00 Euro monatlich aus. Künstler könne u.U. in die KSK eintreten. Andere müssen versuchen, möglichst lange im Stundentenstatus zu bleiben oder ganz auf eine Krankenkasse verzichten. Nicht gerade das, was man Gerechtigkeit nennen würde.
25. Oktober 2008 um 09:41
Es ist wohl schon deutlich geworden, dass ich es gut finde, wenn Kunst bzw. Künstler gefördert werden. Vielleicht wäre es statt der KSK-Abschaffung ja ein sinnvolleres Stück Gerechtigkeit, wenn die Krankenkassen den Beitrag der Selbständigen nach deren tatsächlichen Einkommen berechnen würden.
Ich habe aber verstanden. Im Sinne der Gerechtigkeit schaffen wir (möglichst alle) Förderungen und Subventionen ab (auch für Klubs, die dann wieder Bands bezahlen) und genießen wirtschaftlich korrekte Kunst. Da bin ich dann doch froh, dass ich weit weg bin.
Und wieso müssen es eigentlich Banken nicht für nötig erachten, wirtschaftlich zu denken …
21. Dezember 2008 um 10:51
Ich betreibe seit vielen Jahren eine Webseite zur Künstlersozialkasse.
http://www.kskforum.de
Ich bin seit über 16 Jahren über die KSK pflichtversichert – ich bin Musiker und werde gerade von der KSK auch als möglicher Verwerter überprüft.
( die KSK hat gerade eine Abfrage bei meinem Finanzamt gemacht und scheut sich nicht sogar gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen ….)
Ich kann nur ALLEN raten sich ausführlich zu informieren : ob Pflichtversicherter oder Verwerter . Ich hoffe meine Webseite beantwortet die ein oder andere Frage zur KSK – und erweitert die Diskussion !
KSK gut gedacht , schlecht gemacht …..
Gruß aus Hamburg